Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen digitaldocks, Inhaber Daniel Schmilinski, Auf dem Esch 1, 48351 Everswinkel (nachfolgend „digitaldocks", „wir") und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von digitaldocks, insbesondere Konzeption, Beratung, Entwicklung, Integration, Betrieb, Wartung und Support im Bereich E-Commerce-Systeme.
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leisten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2. Vertragsarten und Rangfolge
Je nach Leistung schulden wir Unterschiedliches. Individuell erstellte Software erbringen wir als Werkleistung nach §§ 631 ff. BGB. Beratung, Betreuung, Betrieb, Wartung, Support und Leistungen nach Aufwand erbringen wir als Dienstleistung nach §§ 611 ff. BGB. Welche Einordnung gilt, ergibt sich aus dem Angebot; im Zweifel entscheidet, ob ein abgrenzbarer Erfolg vereinbart wurde.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle schriftliche Vereinbarungen, dann der Projektvertrag oder das Angebot samt Leistungsbeschreibung, dann diese Bedingungen, zuletzt das Gesetz.
3. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistung ist die jeweilige Leistungsbeschreibung im Angebot. Darstellungen auf dieser Website, in Präsentationen und in Vorgesprächen dienen der Veranschaulichung und begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.
Als verbindlich bezeichnete Angebote halten wir 30 Tage ab Datum aufrecht, soweit im Angebot nichts anderes steht.
4. Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise dem Projektvertrag. Ergänzende Vereinbarungen, Konzepte und Lastenhefte gehen diesen Bedingungen im Konfliktfall vor.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, schulden wir keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse wie Umsatz-, Reichweiten-, Ranking- oder Konversionsziele. Solche Größen hängen von Faktoren ab, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
Wir sind in der Wahl der technischen Mittel frei, soweit das Angebot keine bestimmte Technologie, Plattform oder Architektur vorgibt und die vereinbarte Beschaffenheit erreicht wird.
Nicht geschuldet sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart: die Beschaffung von Lizenzen Dritter, die Erstellung von Inhalten und Bildmaterial, rechtliche Prüfungen einschließlich der Prüfung auf Barrierefreiheit, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie die Migration von Altdaten.
5. Änderungen des Leistungsumfangs
Der Kunde kann jederzeit Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs in Textform verlangen. Wir prüfen, ob die Änderung machbar und zumutbar ist, und teilen dem Kunden die Auswirkungen auf Vergütung, Termine und übrige Leistungen mit, bevor wir mit der Umsetzung beginnen.
Erst nach Zustimmung des Kunden in Textform wird die Änderung Vertragsbestandteil. Bis dahin arbeiten wir auf der bisherigen Grundlage weiter. Den Aufwand für die Prüfung umfangreicher Änderungswünsche können wir gesondert berechnen, wenn wir vorher darauf hingewiesen haben.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Zugriffe auf betroffene Systeme, Testumgebungen, notwendige Lizenzen und benannte Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten und Materialien verfügt. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass von ihm bereitgestellte Inhalte Rechte Dritter verletzen, es sei denn, er hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Uns dadurch entstehende Mehraufwände und nachgewiesene Leerlaufkosten können wir nach Aufwand in Rechnung stellen.
Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als drei Monate, können wir es nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung von einem Monat abrechnen und die bis dahin erbrachten Leistungen abnehmen lassen.
7. Termine und Fristen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
Geraten wir in Verzug, setzt der Kunde uns eine angemessene Nachfrist. Erst nach deren fruchtlosem Ablauf stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu.
8. Einsatz Dritter
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen. Für deren Leistungen haften wir wie für eigene. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Personen tätig werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Beauftragt der Kunde Dritte unmittelbar und wirken diese an derselben Leistung mit, übernehmen wir für deren Arbeitsergebnisse keine Gewähr. Erforderliche Abstimmung und Koordination mit solchen Dritten sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht im Angebot enthalten sind.
9. Einsatz von KI-Werkzeugen
Wir setzen zur Erbringung unserer Leistungen KI-gestützte Werkzeuge ein, etwa bei der Entwicklung, der Aufbereitung von Produktdaten und der Erstellung von Texten. Die fachliche Prüfung und Verantwortung für das Ergebnis bleibt bei uns.
Soweit dabei Daten des Kunden an Anbieter solcher Werkzeuge übermittelt werden, wählen wir Anbieter aus, die eine Verwendung der Daten zum Training ihrer Modelle vertraglich ausschließen. Enthalten die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten, gilt § 21.
Der Kunde kann dem Einsatz bestimmter Werkzeuge in Textform widersprechen. Entstehen dadurch Mehraufwände oder verschieben sich Termine, teilen wir ihm das vorher mit.
10. Vergütung und Zahlung
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung, entweder als Festpreis für einen definierten Leistungsumfang oder nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Abrechnung nach Aufwand rechnen wir in angefangenen Viertelstunden ab und weisen die erbrachten Leistungen nach. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, soweit sie vereinbart wurden.
Bei Projekten können Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart werden. Laufende Leistungen wie Betrieb, Hosting und Wartung rechnen wir periodisch im Voraus ab. Auslagen und Kosten Dritter, insbesondere Lizenz- und Hostinggebühren, tragen wir nur, soweit sie ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir sind berechtigt, laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung auszusetzen, solange fällige Zahlungen ausbleiben; der Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
11. Preisanpassung bei Dauerleistungen
Bei Verträgen über Dauerleistungen können wir die vereinbarten Preise frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich anpassen, um Änderungen unserer Kosten für Personal, Lizenzen und Infrastruktur auszugleichen.
Eine Anpassung kündigen wir mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform an und begründen sie. Übersteigt die Erhöhung fünf Prozent des bisherigen Entgelts, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt außerordentlich in Textform kündigen. Auf dieses Recht weisen wir in der Ankündigung hin.
12. Betrieb, Wartung und Support
Haben die Parteien Betrieb, Wartung oder Support vereinbart, ergeben sich Umfang, Servicezeiten und Reaktionszeiten aus dem Angebot. Ohne abweichende Vereinbarung gelten als Servicezeiten Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von digitaldocks.
Reaktionszeit bezeichnet die Zeit bis zur Aufnahme der Bearbeitung, nicht bis zur Behebung. Eine bestimmte Verfügbarkeit schulden wir nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist. Zeiten angekündigter Wartung sowie Ausfälle bei Systemen Dritter bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
Störungen, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, auf eine nicht vereinbarte Einsatzumgebung oder auf Änderungen an Systemen Dritter zurückgehen, beheben wir gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand.
13. Nutzungsrechte
An der von uns für den Kunden individuell erstellten Software räumen wir dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung. Der Quellcode wird dem Kunden übergeben.
Vorbestehende Bausteine, Bibliotheken, Werkzeuge und generisches Know-how, die wir in das Projekt einbringen, verbleiben bei uns. Wir räumen dem Kunden daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks ein. Wir bleiben berechtigt, diese Bausteine und das allgemeine Know-how auch in anderen Projekten zu verwenden.
Konzepte, Entwürfe und Zwischenstände, die nicht Gegenstand der Abnahme sind, bleiben bei uns. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte bei uns; eine vorherige produktive Nutzung ist nur mit unserer Zustimmung in Textform zulässig.
14. Software Dritter und Open Source
Soweit in die Leistung Software Dritter oder Open-Source-Komponenten einfließen, gelten für diese die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Wir weisen den Kunden auf wesentliche Lizenzbedingungen hin; für deren Einhaltung im Betrieb ist der Kunde verantwortlich.
Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Änderungen von Diensten und Schnittstellen Dritter, etwa Shopsystemen, Warenwirtschaft, Zahlungs-, Versand- und Marktplatzanbindungen, übernehmen wir keine Gewähr. Werden solche Schnittstellen durch den Anbieter geändert oder eingestellt, ist die daraus folgende Anpassung eine gesondert zu vergütende Leistung.
15. Abnahme
Bei Werkleistungen prüft der Kunde die Leistung nach Bereitstellung unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung weder eine Abnahme noch eine Mängelanzeige in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Folge weisen wir den Kunden bei der Bereitstellung gesondert hin. Als abgenommen gilt die Leistung ebenfalls, wenn der Kunde sie produktiv einsetzt.
Teilleistungen können gesondert abgenommen werden, wenn sie eigenständig nutzbar sind.
16. Mängel
Wir leisten Gewähr dafür, dass die von uns erstellte Software bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ein Mangel liegt nicht vor bei Abweichungen, die auf einer vom Kunden vorgenommenen Änderung, einer nicht vereinbarten Einsatzumgebung oder auf Störungen bei Systemen Dritter beruhen.
Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können. Bei Mängeln leisten wir zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Software ist nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei herstellbar. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel sowie in den Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.
17. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
18. Datensicherung
Der Kunde bleibt für eine dem Risiko angemessene, regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich zu unserem Leistungsumfang gehört. Vor Eingriffen in produktive Systeme sorgt er für einen aktuellen, wiederherstellbaren Stand.
Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
19. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Cloud-Infrastruktur sowie Angriffe auf IT-Systeme, die wir nicht zu vertreten haben.
Wir informieren den Kunden unverzüglich und bemühen uns, die Auswirkungen zu begrenzen. Dauert die Störung länger als zwei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet; weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
20. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags. Sie geben sie nur an Personen weiter, die sie für die Vertragsdurchführung kennen müssen und die entsprechend verpflichtet sind. Diese Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind. Im letzten Fall informiert die offenlegende Partei die andere vorab, soweit zulässig.
21. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt der Kunde als Verantwortlicher zuständig.
Der Kunde stimmt dem Einsatz von Unterauftragsverarbeitern nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags zu. Für Entwicklungs- und Testzwecke verwenden wir möglichst keine echten personenbezogenen Daten; lässt sich das nicht vermeiden, stimmen wir das Vorgehen mit dem Kunden ab.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
22. Abwerbeverbot
Der Kunde wird während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter von digitaldocks, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, gezielt abwerben oder abwerben lassen. Öffentliche Stellenausschreibungen und Bewerbungen aus eigenem Antrieb bleiben zulässig.
23. Laufzeit und Kündigung
Verträge über Dauerleistungen wie Betrieb, Hosting, Wartung und laufende Betreuung laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist, und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug ist. Kündigungen bedürfen der Textform.
Das Kündigungsrecht des Bestellers nach § 648 BGB bleibt unberührt. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag ohne von uns zu vertretenden Grund, behalten wir den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
24. Übergabe nach Vertragsende
Nach Vertragsende unterstützen wir den Kunden auf Wunsch bei der Übergabe von Daten, Zugängen, Dokumentation und Quellcode. Der dafür erforderliche Aufwand wird gesondert nach Aufwand vergütet, soweit er nicht bereits Vertragsbestandteil ist. Voraussetzung ist, dass fällige Rechnungen ausgeglichen sind.
Daten des Kunden, die wir für die Leistungserbringung vorhalten, geben wir auf Verlangen in einem gängigen Format heraus und löschen sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ohne Verlangen löschen wir sie drei Monate nach Vertragsende.
25. Referenznennung
Wir dürfen den Kunden unter Nennung von Name und Firmenlogo als Referenz benennen und das gemeinsame Projekt in allgemeiner Form darstellen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; wir entfernen die Nennung dann innerhalb einer angemessenen Frist. Vertrauliche Details geben wir nur nach vorheriger Abstimmung wieder.
26. Änderungen dieser Bedingungen
Bei Verträgen über Dauerleistungen können wir diese Bedingungen ändern, soweit das zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung erforderlich ist oder die Änderung für den Kunden zumutbar ist und das Vertragsgefüge nicht zu seinem Nachteil verschiebt.
Wir teilen die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht er, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter, und beide Parteien können ihn zum nächsten zulässigen Termin kündigen.
27. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte bedarf unserer Zustimmung in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: August 2026